|
LEISTUNGSUMFANG Die Unterkunft ist vollständig möbliert und eingerichtet. Ohne gegenteiligen Hinweis, ist der Eintritt in den Freizeitpark für alle Bewohner im Preis inbegriffen. Die Mietpreise verstehen sich wochenweise von Samstag bis Samstag. Die Unterkunft kann vom Mieter am Anreisetag ab 16 Uhr bezogen werden und ist am Abreisetag bis 10 Uhr morgens zu räumen. Außerhalb der Hochsaison (Schulferien) ist bei einem Minimalaufenthalt von 2 Tagen auch tageweise Vermietung möglich. Bitte kontaktieren Sie den Vermieter direkt, sollten Sie andere An- bzw. Abreisewünsche haben. Zu bestimmten Zeiten gibt es auch einen 'Paartarif', der sich aus 80% des Familientarifs errechnet. Alle Betten sind mit Matratzenschonern und Decken ausgestattet. Nicht alle Unterkünfte stellen jedoch Bettbezüge zu Verfügung (bitte informieren Sie sich über die Internetseiten des betreffenden Vermieters). Im Notfall können Bezüge auch beim Freizeitpark (Centre de Loisirs) ausgeliehen werden. Der Mietpreis beinhaltet den uneingeschränkten Eintritt aller Bewohner der Unterkunft in den Freizeitpark mit all seinen Aktivitäten, Animation, Schwimmbädern, Restaurant, Einkaufsladen, etc. Hierfür erhalten Sie eine vom Vermieter unterzeichnete Bestätigung in den Mietunterlagen, mit der Sie beim Empfangsbüro (Bureau d'Accueil) des Freizeitparks Plastikausweise für alle deklarierten Personen abholen können. Es wird dringendst empfohlen am Begrüßungsumtrunk der jeden Sonntag um 18 Uhr unter den Platanen stattfindet teilzunehmen (insbesondere wichtig für den Mini-Club wenn Sie dafür nicht reserviert haben). RESERVIERUNGSVERLAUF Sie können per e-mail, Post oder Fax reservieren. Zum Zeitpunkt der Reservierung wird eine Anzahlung von 25% des Mietpreises fällig. Die restliche Miete ist mindestens 5 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes zu begleichen. Des weiteren bitten wir Sie um die Hinterlegung einer Kaution von € 200,- die Ihnen, wenn keine Beschädigungen des Inventars gemeldet werden, nach Ihrem Aufenthalt zurückerstattet wird. Die Zahlung kann entweder, falls möglich per Scheck oder Überweisung auf das Konto des Vermieters (Bankverbindung wird Ihnen mitgeteilt), erfolgen. Die Wertstellung der Restzahlung muss sowohl per Scheck als auch per Überweisung drei Wochen vor Mietbeginn liegen. Sie erhalten anschließend ein Bestätigungsschreiben, dem wir das komplette Informationsmaterial beifügen. Die Schlüssel werden mindestens 15 Tage vor Beginn Ihres Aufenthaltes per Einschreibebrief oder –paket mit Rückantwort an die von Ihnen angegebene Adresse versandt (im Zweifel an die in Ihrem Reservierungsschreiben angegebene Adresse). Für den Notfall befindet sich beim Empfang des Freizeitparks (Accueil du Centre) ein Ersatzschlüssel, der jedoch nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Vermieters herausgegeben wird. Mit der Überweisung der Anzahlung wird die Reservierung verbindlich und die Unterkunft damit garantiert. Konsequenterweise wird, unabhängig vom Zeitpunkt, im Falle eines Stornos die Anzahlung nicht erstattet, es sei denn mit besonderer Zustimmung des Eigentümers. Die ‘Domaine de Bélézy' (Le Domaine de Bélézy) und die Ferienanlage ‘Les Hauts de Bélézy' sind Naturistengebiet. Es wird erwartet, dass Sie die Charta der Naturisten, die dem Mietvertrag beigelegt wird, für sich und Ihre Begleitpersonen unterschreiben. Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt die Schlüssel zurückgegeben haben, wird Ihnen die Kaution, abzüglich eventuell entstandener Reparatur- bzw. Reinigungskosten, spätestens nach drei Wochen zurückgeschickt, bzw. -überwiesen. INSTANDHALTUNG – VORFÄLLE – VERSICHERUNGEN Sie werden eine saubere und gepflegte Unterkunft vorfinden. Wir bitten Sie, diese ebenfalls gereinigt und in tadellosem Zustand zu hinterlassen. Bei Mängeln werden Ihnen die Kosten einer Putzfrau zu einem Pauschalpreis von € 50,- in Rechnung gestellt. Optional besteht die Möglichkeit einer kompletten Endreinigung zu einem Preis (Tarif 2005-2006) von € 50,-. Die Mieter sind für alle beschädigten Gegenstände und für Schäden am Gebäude und seiner Ausstattung, die aufgrund unsachgemäßen Umgangs mit elektrischen Geräten, Heizung oder durch Verstopfung des WC, Waschbeckens, Duschwanne, der Spüle und des Abflusses auftreten können, verantwortlich. Eine Minderung des Mietpreises oder eine Entschädigung kann nicht geltend gemacht werden für den Fall, dass dringende Reparaturen vom Vermieter in der Zeit ihres Aufenthaltes erledigt werden müssen. Genauso wenig haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei defekten Haushalts- oder sonstigen Geräten (z.B. Fernseher, Video, Radio), sowie beim Ausfall der öffentlichen oder lokalen Versorgung wie Heizung, Strom, Wasser, Telefon, etc. Der Eigentümer haftet weder für Diebstahl innerhalb der gemieteten Unterkunft noch für Schäden, die durch höhere Gewalt (Brand, Unwetter, etc.) entstehen. Im Falle eines Schadens kann Ihnen das Freizeitzentrum (Centre de Loisirs) aushelfen. Kleinere Reparaturen mit weniger als einer Stunde Arbeitszeit werden ohne vorherige Absprachen angenommen – für größere Arbeiten und Ausgaben ist die schriftliche Einverständniserklärung der Vermieters nötig. Die Mietkaution entspricht und wird verwendet um Schäden die am Vermietobjekt und dazugehörenden Objekten (Möbel, etc.) entstanden sind, auszugleichen und ist in keinem Fall als Teil der Miete anzusehen. Die Mietkaution wird keinesfalls verzinst und wird, nach Abzug der Kosten für eventuell entstandene Schäden und für den Ersatz von fehlenden oder beschädigten Gegenständen, sowie nach Abzug der entfallenen Miete für die Anzahl der Reparaturtage an denen das Objekt aufgrund der Beschädigungen nicht vermietet werden konnte, zurückbezahlt. |